Öffnungszeiten
Standort SchwetzingenMittwoch Nachmittag: | 15-18 Uhr |
Freitag Nachmittag: | 15-18 Uhr |
Samstag Vormittag: | nach Vereinbarung |
Telefonische Erreichbarkeit ab 9 Uhr |
Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln
In unserer Praxis werden regelmäßig Heil- und Hilfsmittelverordnungen ausgestellt,
deren Umsetzung durch entsprechende Leistungserbringer erfolgt.
Typische Hilfsmittel auf HNO-Gebiet umfassen die Unterstützung von Atmung, Sprache, Gehör und Pflege.
Heilmittelverordnungen zu einer logopädischen Therapie zielen auf eine Übung von Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckfunktion ab.
Voraussetzung einer Heil- oder Hilfsmittelverordnung ist eine differenzierte hals-nasen-ohrenärztliche Untersuchung, um das Ziel und die Möglichkeiten einer Verordnung möglichst genau zu spezifizieren.
Nach Bereitstellung des Hilfsmittels oder Durchführung der Heilmittelverordnung ist eine weitere Untersuchung in unserer Praxis zur Qualitätssicherung medizinisch sinnvoll und vom Gesetzgeber in der Regel vorgeschrieben.
Gerne beraten wir Sie über qualifizierte, spezialisierte Heil- und Hilfsmittelerbringer in Heimatnähe.